Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ?
Nicht für alle Bestandsbauten ist zwingend der Bedarfsausweis notwendig
Je nach Größe und Alter der Immobilie ist in bestimmten Fällen auch der einfachere Verbrauchsausweis ausreichend.
Für Denkmalgeschützte Gebäude ist in der Regel kein Energieausweis notwendig.
Übersicht:
Verbrauchsausweis:
- Bauantrag nach dem 01.11.1977, mehr als 5 Wohnungen oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert.
Bedarfsausweis:
- Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen.
- für Neubauten und energetische Sanierungen
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