SEITE: 466 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

“Ihr Schornsteinfeger Meisterbetrieb.”

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ?

21.11.2024 08:20 Uhr von Denis Knöpp


Nicht für alle Bestandsbauten ist zwingend der Bedarfsausweis notwendig

Je nach Größe und Alter der Immobilie ist in bestimmten Fällen auch der einfachere Verbrauchsausweis ausreichend.

Für Denkmalgeschützte Gebäude ist in der Regel kein Energieausweis notwendig.

Übersicht:

Verbrauchsausweis:

- Bauantrag nach dem 01.11.1977, mehr als 5 Wohnungen oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert.

Bedarfsausweis:

- Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen.

- für Neubauten und energetische Sanierungen


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